AKTUELLE INFORMATION:

DURCH DEN CORONAVIRUS KÖNNEN THERAPIESITZUNGEN IN MEINER PRAXIS MOMENTAN AUCH ALS VIDEOSPRECHSTUNDE ODER PER TELEFON DURCHGEFÜHRT WERDEN. DIES STELLT ANGESICHTS DER VIELEN ANZUNEHMENDEN BELASTUNGEN DER KOMMENDEN WOCHEN EINE GUTE UND SCHNELL VERFÜGBARE BEHANDLUNGSMÖGLICHKEIT DAR.

 

Ablauf & Kosten

Privat Versicherte
In der Regel kann die Therapie über Ihre Private Krankenversicherung oder die Beihilfe abgerechnet werden. Nach Ihrer Kontaktaufnahme bemühe ich mich, Ihnen möglichst zeitnah einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zum gemeinsamen Kennenlernen anzubieten. Bitte erkundigen Sie sich wenn möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, Ihnen rechtzeitig eine notwendige Behandlung zu ermöglichen. Sollte Ihnen keine zeitnahe Behandlung durch einen Kassentherapeuten angeboten werden, übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen auch die Kosten für die Therapie in einer Privatpraxis.
Üblicherweise werden Sie mit Hilfe eines Telefonprotokolls nachweisen müssen, dass Sie mehrere kassenzugelassene Psychotherapeuten mit negativem Ergebnis kontaktiert haben . Kassenzugelassene Therapeuten finden Sie in der Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.
Eine sehr übersichtliche Zusammenstellung des genauen Vorgehens bietet die Bundespsychotherapeutenkammer an. Sie erhalten diese Informationsbroschüre hier als pdf-Datei zum Download. Gerne berate ich Sie im Rahmen eines Erstgesprächs über die Vorgehensweise.

Selbstzahler
Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Die zu erwartenden Kosten sind Vereinbarungssache und orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).